DATENSCHUTZ (EU-DSGVO)

Die EU – DSGVO ist mit dem 25.05.2018 vollständig in Kraft getreten. Ziel dieser Verordnung ist die europaweite Vereinheitlichung der Datenschutzgesetze zum Schutz der Grundrechte natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Um ein Mindestmaß an Datenschutz zu gewährleisten, ist die Implementierung der DSGVO – Grundsätze auch für Organisationen, welche nicht ausdrücklich dazu verpflichtet sind, auf jeden Fall sinnvoll.

Wir unterstützen Sie beim Aufbau und der Aufrechterhaltung eines Systems zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Dazu gehören folgende Dienstleistungen:

  • Ermittlung der Prozesse/Dokumente, welche den Datenschutzbestimmungen unterliegen
  • Verantwortliche identifizieren und Ernennungen durchführen (Beauftragen, Bearbeiter usw.)
  • IT-Landschaft analysieren und Anpassung an die gesetzlichen Bestimmungen
  • Verarbeitungsverzeichnis erstellen
  • Definition und Umsetzung von notwendigen Maßnahmen
  • Durchführung periodischer Audits
  • Erstellen der Auditberichte mit Abweichungen und Maßnahmen
  • Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter
  • Serviceleistung: Externer Datenschutzbeauftragter laut Art. 37 der DSGVO “DPO – Data Protection Officer”

 


Zertifiziert und eingetragen in das Berufsalbum: ANORC – Elenco die Professionisti della privacy